Entsprechens-
erklärung
Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der DEUTZ AG gemäß § 161 Aktiengesetz
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DEUTZ AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2023 ohne Abweichung entsprochen wurde. Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 wird künftig mit der Ausnahme entsprochen, dass der Aufsichtsrat hinsichtlich der Vorstandsvergütung in Abweichung von Ziffer G11, Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex keine Möglichkeit mehr haben soll, außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. Die Gesellschaft hält die Gewährung von Sondervergütungen mit Blick auf die „best practice“ im Markt nicht mehr für angemessen.
Köln, im März 2024
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