Entsprechenserklärung
Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der DEUTZ AG gemäß § 161 Aktiengesetz
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DEUTZ AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2019 mit Ausnahme der in der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2019 genannten Abweichung entsprochen wurde. Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 wird künftig ohne Abweichungen entsprochen.
Köln, im Dezember 2020