Entsprechenserklärung
Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der DEUTZ AG gemäß § 161 Aktiengesetz
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DEUTZ AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2020 ohne Abweichung entsprochen wurde und künftig ohne Abweichung entsprochen wird.
Köln, im Dezember 2021