Diversitätskonzept für den Vorstand der DEUTZ AG
Stand Oktober 2022
1. Beschreibung des Diversitätskonzepts
Der Aufsichtsrat hat für die Zusammensetzung des Vorstands folgendes Diversitätskonzept gemäß
§ 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB festgelegt:
Neben grundlegenden Eignungskriterien bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für eine
Vorstandsposition wie Persönlichkeit, Integrität, überzeugende Führungsqualitäten, fachliche
Leistung für das zu übernehmende Ressort, die bisherigen Leistungen, Kenntnisse über das
Unternehmen sowie die Fähigkeit zur Gestaltung von Geschäftsmodellen und Prozessen in einer sich
verändernden Welt achtet der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity). Unter Vielfalt als
Abwägungsgesichtspunkt versteht der Aufsichtsrat insbesondere:
- eine angemessene Vertretung beider Geschlechter
- eine hinreichende Altersmischung unter den Vorstandsmitgliedern
- unterschiedliche Bildungs- und Berufshintergründe.
2. Ziele des Diversitätskonzepts
Ziel des Diversitätskonzepts für den Vorstand ist es, Vielfalt für den Unternehmenserfolg bewusst zu
nutzen, denn Vielfalt hinsichtlich unterschiedlicher Perspektiven, Kompetenzen und
Erfahrungshintergründe ist für uns eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit und
den nachhaltigen Unternehmenserfolg. Diversität innerhalb des Vorstands fördert insbesondere das
Verständnis für vielfältige und internationale Kundenerwartungen sowie neue Geschäftsmodelle.
3. Art und Weise der Umsetzung
Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei der Zusammensetzung des Vorstands insbesondere auch folgende
Gesichtspunkte:
- Vorstandsmitglieder sollen über eine mehrjährige Führungserfahrung verfügen.
- Vorstandsmitglieder sollen nach Möglichkeit Erfahrungen aus unterschiedlichen Berufsausbildungen sowie beruflichen Lebenswegen mitbringen.
- Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über technischen Sachverstand, insbesondere über Kenntnisse und Erfahrungen in der Herstellung und im Vertrieb von Motoren aller Art und sonstigen technischen Erzeugnissen, sowie über internationale Erfahrung verfügen.
- Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über mehrjährige Erfahrung auf den Gebieten Forschung und Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Finanzen und Personalführung verfügen.
- Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über internationale Erfahrung verfügen.
- Der Aufsichtsrat hat nach dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ formell eine Zielquote beschlossen, wonach dem Vorstand der DEUTZ AG am 30.06.2022 mindestens eine Frau angehören soll.
- Für die Mitglieder des Vorstands gilt grundsätzlich eine Altersgrenze von 65 Jahren (Regelaltersgrenze).
Mit welcher Kandidatin oder mit welchem Kandidaten eine konkrete Vorstandsposition besetzt
werden soll, entscheidet der Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller
Umstände des Einzelfalls.
4. Aktuelle Zusammensetzung
Neben langjährigen Erfahrungen im Konzern bringen die Vorstandsmitglieder umfassende Kenntnisse
und Erfahrungen aus unterschiedlichen, teilweise auch internationalen Tätigkeiten außerhalb der
DEUTZ AG mit. In seiner aktuellen Zusammensetzung erfüllt der zweiköpfige Vorstand die genannten
Ziele mit Ausnahme des angestrebten Frauenanteils. Die Altersspanne im Vorstand reicht aktuell von
42 bis 43 Jahren. Der Altersdurchschnitt liegt bei 43 Jahren.