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Landgericht Saarbrücken verpflichtet Neue Halberg Guss GmbH zur sofortigen Wiederaufnahme der Belieferung der DEUTZ AG

  • Durchschlagender Erfolg für DEUTZ im Eilrechtsschutz
  • Vorstandsvorsitzender Dr. Frank Hiller: „Der Wahnsinn hat ein Ende.“
  • Planungssicherheit für Mitarbeiter und Kunden der DEUTZ AG

Das Landgericht Saarbrücken hat heute auf Antrag der DEUTZ AG im Eilrechtsschutz entschieden, dass die Neue Halberg Guss GmbH (NHG) die vertragsgemäße Belieferung der DEUTZ AG mit Gussteilen mit sofortiger Wirkung wiederaufzunehmen hat. Die in Form einer sogenannten Leistungsverfügung ergangene Entscheidung bringt der DEUTZ AG Versorgungssicherheit hinsichtlich der Zulieferung von Kurbelgehäusen und Zylinderköpfen. Die Verfügung gilt zunächst bis zum Jahresende. Sollte es künftig nötig sein, wird die DEUTZ AG auch weiterhin alle rechtlichen Mittel nutzen, um die zuverlässige Versorgung ihrer Kunden sicherzustellen.

„Der Wahnsinn hat ein Ende – NHG muss endlich seiner Verpflichtung nachkommen. Das ist ein Durchbruch für die DEUTZ AG und unsere Kunden“, begrüßt Dr. Frank Hiller, Vorsitzender des Vorstands der DEUTZ AG, die Entscheidung. „Wir haben Planungssicherheit – das ist das Wichtigste.“

Die DEUTZ AG sah sich zu einem Antrag auf einstweilige Verfügung gezwungen, nachdem der langjährige Partner NHG eine Fortführung der Belieferung innerhalb der gültigen Vertragslaufzeit ohne Rechtsgrundlage von signifikanten Preiserhöhungen, Einmalzahlungen im Millionenbereich sowie festen Abnahmeverpflichtungen abhängig gemacht hatte.

Dr. Frank Hiller: „Die Entscheidung des Landgerichts bestärkt uns in unserer Haltung, dass Verträge einzuhalten sind und Zulieferer in einer globalisierten Welt einer besonderen Verantwortung nachkommen müssen.“

 

Ansprechpartner für diese Pressemitteilung der DEUTZ AG:

Public Relations
Christian Krupp

Tel.: +49 (0)221 822-5400
Fax: +49 (0)221 822-15-5400
E-Mail: christian.krupp@deutz.com

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