Erläuterung
Erläuterung zu Tagesordnungspunkten ohne Beschlussfassung

Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst:


Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG am 12. März 2010 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und Bericht des Vorstands sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. Ein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird nicht gefasst, da im festgestellten Jahresabschluss der DEUTZ AG kein Bilanzgewinn und kein Gewinnvortrag ausgewiesen ist.

Der Jahresabschluss und Lagebericht, der Konzernabschluss und Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der DEUTZ AG, Ottostraße 1, 51149 Köln (Porz-Eil), aus und sind über die Internetadresse der DEUTZ AG www.Geschaeftsbericht2009.deutz.com zugänglich.