Entsprechens-
erklärung

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der DEUTZ AG gemäß § 161 Aktiengesetz

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DEUTZ AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2021 ohne Abweichung entsprochen wurde. Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 wird künftig ohne Abweichungen entsprochen.

Köln, im Dezember 2022